Die Veterinärmedizin entwickelt sich rasant – Tierärztinnen und Tierärzte bilden sich stetig weiter.
Fortbildungspflicht
Jeder Tierarzt ist zur Fortbildung verpflichtet
Ab 1.1.2024 gelten Bildungsstunden (BS) - Umrechnung 1 BP = 4 BS
- Jeder Tierarzt ist zur Fortbildung verpflichtet (Art. 40 lit. b MedBG)
- Pro Jahr muss jeder Tierarzt mindestens 20 Bildungsstunden erwerben.
- Fachtierärzte "FVH für Pferde" müssen jedes Jahr mindesten 40 Bildungsstunden erwerben (siehe auch Merkblatt "FVH Fortbildungskontrolle").
- Jeder Tierarzt ist verpflichtet, über seine Fortbildung Buch zu führen. Dazu stellt die GST eine Fortbildungstabelle zur Verfügung.
- Als Grundlage zur Rezertifizierung dient neu das GST Online-Fortbildungskonto "Meine Bildungspunkte" im Mitgliederbereich. Auf dieser Webseite ist auch ein FAQ mit Fragen und Antworten zum Thema aufgeschaltet.
- Die Administration der Fortbildungspflicht erfolgt durch die Geschäftsstelle der GST. Die inhaltliche Beurteilung erfolgt durch die Bildungskommission der SVPM.
- Teilnahme Tagung passiv: 4 BS pro Halbtag
- Teilnahme Tagung aktiv: 4 BS pro Stunde aktiver Beitrag (Poster, Referat etc.)
- Teilnahme an Kursen / Workshops: 4 BS pro Halbtag
- Teilnahme an Exkursionen: 4 BS pro Tag
- Teilnahme an regelmässig stattfindenden kürzeren Veranstaltungen, Seminaren, Kolloquien, Fallbesprechungen mit Kollegen: 1 BS für 1 Stunde besuchte Einzelveranstaltung derselben Reihe pro Semester, dabei insgesamt maximal 10 BS pro Semester bzw. 20 BS pro Jahr (Teilnehmer muss diese als tabellarische Übersicht in der Eigendeklaration erfassen)
- Praktikumstierärzt*innen Kern- und/oder Vertiefungspraktikum: 8 BS für die Betreuung eines Praktikanten pro 4 Wochen bzw. 24 BS / 12 Wochen, dabei insgesamt maximal 24 BS pro Jahr
- Weiterbildner*innen FVH: 16 BS pro Jahr, bei >1 FVH-Kandidat*innen maximal 24 BS pro Jahr
- Tutor von FVH-Kandidat*innen: 4 BS pro Jahr, bei >1 FVH-Kandidat*innen maximal 8 BS pro Jahr
- Publikationen in Fachzeitschriften: 16 BS pro Publikation (Erstautor*in), 8 BS pro Publikation (Co-Autor*in, Letzt-Autor*in)
- Dokumentierte Webinare (Veranstalter müssen gewährleisten können, dass Teilnehmende die Teilnahme dokumentieren können): 1 BS pro 1 Stunde
- Es dürfen maximal 20 überzählige fachspezifische BS einer Kontrollperiode auf die nachfolgende Kontrollperiode übertragen werden (wovon mind. 12 BS fachspezifisch sein müssen)
Umrechnung 1 Bildungspunkt (BP) = 4 Bildungsstunden (BS)
1 ATF-Stunde oder 1 BS der ÖTK entsprechen 1 BS der GST.
Anerkannte Weiterbildungen ausserhalb der CH und der EU finden Sie auf dieser Verlinkung.
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen
Alle nötige Informationen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen finden sie hier